geändert am 01.01.1970

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Durch die Zahlungskonten-Richtlinie (Richtlinie 2014/92/EU), sollen:

  • Die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten,
  • Der Wechsel von Zahlungskonten und
  • Der Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen in der Europäischen Union harmonisiert und konsumentenfreundlicher werden.


Dabei können Unionsmitgliedstaaten strengere Bestimmungen zum
Zweck des Verbraucherschutzes beibehalten oder erlassen, sofern diese Bestimmungen mit ihren Pflichten nach dem Unionsrecht übereinstimmen. Auf der Vergleichsplattform selbst gibt es keine Werbemaßnahmen – und ebensowenig externe Kooperationen, Logoplatzierungen, Werbung oder sonstige kommerzielle oder gemeinnützige Vorhaben.