Mit dem BaFin-Kontenvergleich können Sie Zahlungskonten vergleichen, die Ihnen in Deutschland angeboten werden. Es gibt zwei Arten von Zahlungskonten: Girokonten und Basiskonten. Der wichtigste Unterschied: Ob sie Ihnen ein Girokonto anbieten, können Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken selbst entscheiden. Beim Basiskonto ist das anders: Die Anbieter müssen für Sie ein solches Konto eröffnen, wenn Sie noch kein Konto haben. Voraussetzung: Die Bedingungen des Zahlungskontengesetzes sind erfüllt.
Der BaFin-Kontenvergleich erfasst nur Zahlungskonten, also Giro- und Basiskonten. Andere Konten wie Geschäfts- und Tagesgeldkonten können Sie hier nicht vergleichen.
Kontenvergleich bietet Überblick
Der BaFin-Kontenvergleich gibt Ihnen einen Überblick über angebotene Giro- und Basiskonten. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zur monatlichen Kontoführungsgebühr und zur Höhe von Dispo- und Habenzinsen. Und Sie erfahren, ob ein Konto auch als Online-Konto verfügbar ist. Mit verschiedenen Filtern und individuellen Angaben können Sie die Suche an Ihre Bedürfnisse anpassen und so eine Vorauswahl treffen.
Kontoeröffnung läuft über den Anbieter
Wenn Sie sich detailliert über die Konditionen eines bestimmten Kontos informieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Mit ihm schließen Sie auch den Zahlungskontenvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst die vereinbarten Entgelte und Kosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sonstigen Regelungen. Die BaFin ist in die Kontoeröffnung und den Vertragsabschluss nicht eingebunden.
BaFin ist neutral und gibt keine Empfehlungen
Auch das sollten Sie wissen: Die BaFin empfiehlt Ihnen weder Konten noch Anbieter. Der BaFin-Kontenvergleich ist unabhängig und neutral. Die BaFin hat den gesetzlichen Auftrag, diesen Kontenvergleich anzubieten. Sie verfolgt damit keine kommerziellen Interessen. Ziel der Plattform ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.
Woher stammen die Angaben des BaFin-Kontenvergleichs?
Die Daten für den Kontenvergleich werden der BaFin von den Anbietern gemeldet. Die BaFin bearbeitet diese Daten nicht und veröffentlicht sie unverändert. Deren Veröffentlichung ist kein Gütesiegel für die angezeigten Kontenangebote.
Wenn sich Daten ändern, muss der Kontoanbieter sie innerhalb von drei Geschäftstagen aktualisieren. Einzige Ausnahme: die Information zur Zahl der Geldautomaten. Sie muss einmal im Halbjahr aktualisiert werden. Zu jedem Zahlungskonto wird angezeigt, wann die Daten zuletzt aktualisiert worden sind.
Kein Zusammenhang mit Arbeit der BaFin
Die Informationen des BaFin-Kontenvergleichs stehen in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der BaFin als Finanzaufsicht und Abwicklungsbehörde. Erkenntnisse daraus fließen nicht in den BaFin-Kontenvergleich ein. Öffentliche Informationen zur Tätigkeit der BaFin und zu ihren Maßnahmen finden Sie auf der Website www.bafin.de.