© deagreez/stock.adobe.com

Das leistet der BaFin-Kontenvergleich

Mit dem BaFin-Kontenvergleich können Sie Zahlungskonten vergleichen, die Ihnen in Deutschland angeboten werden. Es gibt zwei Arten von Zahlungskonten: Girokonten und Basiskonten. Der wichtigste Unterschied: Ob sie Ihnen ein Girokonto anbieten, können Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken selbst entscheiden. Beim Basiskonto ist das anders: Die Anbieter müssen für Sie ein solches Konto eröffnen, wenn Sie noch kein Konto haben. Voraussetzung: Die Bedingungen des Zahlungskontengesetzes sind erfüllt.

Der BaFin-Kontenvergleich erfasst nur Zahlungskonten, also Giro- und Basiskonten. Andere Konten wie Geschäfts- und Tagesgeldkonten können Sie hier nicht vergleichen.

 

Kontenvergleich bietet Überblick

Der BaFin-Kontenvergleich gibt Ihnen einen Überblick über angebotene Giro- und Basiskonten. Sie finden hier zum Beispiel Informationen zur monatlichen Kontoführungsgebühr und zur Höhe von Dispo- und Habenzinsen. Und Sie erfahren, ob ein Konto auch als Online-Konto verfügbar ist. Mit verschiedenen Filtern und individuellen Angaben können Sie die Suche an Ihre Bedürfnisse anpassen und so eine Vorauswahl treffen.

 

Kontoeröffnung läuft über den Anbieter

Wenn Sie sich detailliert über die Konditionen eines bestimmten Kontos informieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Mit ihm schließen Sie auch den Zahlungskontenvertrag ab. Dieser Vertrag umfasst die vereinbarten Entgelte und Kosten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die sonstigen Regelungen. Die BaFin ist in die Kontoeröffnung und den Vertragsabschluss nicht eingebunden.

 

BaFin ist neutral und gibt keine Empfehlungen

Auch das sollten Sie wissen: Die BaFin empfiehlt Ihnen weder Konten noch Anbieter. Der BaFin-Kontenvergleich ist unabhängig und neutral. Die BaFin hat den gesetzlichen Auftrag, diesen Kontenvergleich anzubieten. Sie verfolgt damit keine kommerziellen Interessen. Ziel der Plattform ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen.

 

Woher stammen die Angaben des BaFin-Kontenvergleichs?

Die Daten für den Kontenvergleich werden der BaFin von den Anbietern gemeldet. Die BaFin bearbeitet diese Daten nicht und veröffentlicht sie unverändert. Deren Veröffentlichung ist kein Gütesiegel für die angezeigten Kontenangebote.

 

Wenn sich Daten ändern, muss der Kontoanbieter sie innerhalb von drei Geschäftstagen aktualisieren. Einzige Ausnahme: die Information zur Zahl der Geldautomaten. Sie muss einmal im Halbjahr aktualisiert werden. Zu jedem Zahlungskonto wird angezeigt, wann die Daten zuletzt aktualisiert worden sind.

 

Kein Zusammenhang mit Arbeit der BaFin
Die Informationen des BaFin-Kontenvergleichs stehen in keinem Zusammenhang mit der Arbeit der BaFin als Finanzaufsicht und Abwicklungsbehörde. Erkenntnisse daraus fließen nicht in den BaFin-Kontenvergleich ein. Öffentliche Informationen zur Tätigkeit der BaFin und zu ihren Maßnahmen finden Sie auf der Website www.bafin.de.

So funktioniert der BaFin-Kontenvergleich

Schritt für Schritt zum passenden Konto: Damit Sie die verschiedenen Konten leichter vergleichen können, werden die Angebote nach einem einheitlichen Schema dargestellt.

 

Erstübersicht nach sechs Kriterien

Die Erstübersicht führt alle gemeldeten Zahlungskonten auf und stellt sie anhand von sechs Vergleichskriterien dar. Das sind die Kriterien:

 

  • das monatliche Entgelt für die Kontoführung,
  • ob eine Debitkarte im monatlichen Entgelt enthalten ist,
  • ob eine Kreditkarte im monatlichen Entgelt enthalten ist,
  • der Zinssatz für eine eingeräumte Kontoüberziehung (Dispo),
  • der Habenzinssatz und
  • die Information, ob das Konto ein Online-Konto ist.

 

Detailübersicht und Direktvergleich
In der Detailübersicht finden Sie nicht nur die Angaben zu den sechs Kriterien der Erstübersicht. Die Detailübersicht führt zu jedem Zahlungskonto sämtliche Angaben auf, die die Anbieter der BaFin gemeldet haben.

 

Für einen Vergleich können Sie bis zu 20 Konten auswählen. Dann können Sie im Direktvergleich die Detailinformationen von bis zu drei Konten nebeneinander darstellen. Mit verschiedenen Filtern und individuellen Angaben können Sie die Suche an Ihre Bedürfnisse anpassen und gezielt nach Bezeichnungen von Kontoanbietern suchen.

 

Anbieter alphanumerisch sortiert

Die Zahlungskonten sind in der Grundeinstellung alphanumerisch nach der Bezeichnung der Kontoanbieter sortiert. Das ist der Name des Anbieters, der auch im Handelsregister steht. Einige Anbieter verwenden Bezeichnungen, die davon abweichen, zum Beispiel nach einer Fusion. Für die Sortierung wird dann diese Bezeichnung berücksichtigt. Bietet ein Kontoanbieter mehrere Zahlungskonten an, wird alphanumerisch nach deren Bezeichnung sortiert.

 

Entgelte und Konditionen
Beim BaFin-Kontenvergleich können Sie vor allem Entgelte und Konditionen vergleichen. Beachten Sie, dass die Entgelte für die einzelnen Konten unterschiedlich gestaltet sind.

 

Ein Beispiel: Bei manchen Konten umfasst das monatliche Entgelt für die Kontoführung bereits bestimmte Zahlungsdienste. Für weitere Dienstleistungen können dann zusätzliche Entgelte anfallen – etwa dafür, dass Sie Bargeld einzahlen oder abheben und Geldbeträge durch Lastschrift, Kartenzahlung oder Überweisung übermitteln. Im Glossar werden alle berücksichtigten Zahlungsdienste erläutert.

 

Ab und zu sind die Konten zudem an bestimmte Bedingungen oder das konkrete Verhalten von Nutzerinnen und Nutzer geknüpft, zum Beispiel an den monatlichen Geldeingang oder wie häufig Sie einen Zahlungsdienst nutzen. Über Einzelheiten informieren Sie sich bitte beim Kontoanbieter.

 

Ergebnisse speichern und QR-Code nutzen
Wenn Sie eine Suche abgeschlossen haben, können Sie die Ergebnisse als PDF-Datei oder CSV-Export speichern und ausdrucken. In der PDF-Datei des Direktvergleichs ist ein QR-Code enthalten. Damit können Sie den Vergleich erneut online aufrufen oder weiterleiten. Hinweis: Dabei werden immer die aktuellen Daten verwendet, das Vergleichsergebnis kann sich also ändern.

 

 

Darum betreibt die BaFin die Vergleichswebsite

Der deutsche Gesetzgeber hat die BaFin beauftragt, die Kontenvergleichswebsite einzurichten. Hintergrund ist: In jedem Land der Europäischen Union muss Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei ein unabhängiger Zahlungskontenvergleich angeboten werden.

 

Der BaFin-Kontenvergleich ist in Deutschland die einzige Vergleichswebsite nach den Regelungen des Zahlungskontengesetzes. Mit ihrem Angebot leistet die BaFin einen Beitrag zum kollektiven Verbraucherschutz.

 

Die BaFin

Die Abkürzung „BaFin“ steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Sie ist auch nationale Abwicklungsbehörde. Eine weitere wichtige Aufgabe: der kollektive Verbraucherschutz. Der BaFin ist es dabei besonders wichtig, mit ihren Informationsangeboten die Finanzkompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.

 

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz im öffentlichen Interesse wahr.