Basiskonto nach dem ZKG
Ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) ist ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen, auf das Sie Geld einzahlen und von dem Sie Geld abheben können. Sie können darüber auch Lastschriften und Überweisungen ausführen und mit Ihrer Debitkarte bezahlen. Der Kontoanbieter muss Ihnen aber keinen Überziehungsrahmen einräumen oder eine Kreditkarte zum Konto gewähren.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich ein Recht auf ein Basiskonto nach dem ZKG, wenn sie sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten und kein Zahlungskonto in Deutschland haben. Das schließt auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel ein, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
Allgemeine Informationen zum Basiskonto, den zulässigen Ablehnungsgründen und den Rechten von Berechtigten finden Sie auf der Website der BaFin.