Änderung des Entgelts/Zinssatzes unter weiteren Voraussetzungen
Die im dem BaFin-Kontenvergleich aufgeführten Kontomodelle sind sehr vielfältig. Daher ist es nicht möglich, für jedes Konto detailliert alle Konditionen zu Entgelten und Zinssätzen aufzuführen. Wenn die Informationen nicht vollständig abgebildet sind, wird dies durch das Symbol „i“ und den Hinweis „Änderungen des Entgelts/Zinssatzes unter weiteren Voraussetzungen“ gekennzeichnet.
Wie hoch das monatliche Entgelt für die Kontoführung ist, kann von bestimmten Bedingungen oder Ihrem individuellen Nutzungsverhalten abhängen. Das Entgelt kann sich zum Beispiel danach richten, ob Sie einen regelmäßigen Geldeingang haben und wie hoch dieser ist. Ausschlaggebend kann auch sein, ob Sie weitere Produkte oder Angebote des Kontoanbieters nutzen oder wie häufig Sie Zahlungsdienste in Anspruch nehmen.
Außer dem monatlichen Entgelt kann sich auch das Entgelt für einen einzelnen Zahlungsdienst ändern.
Entgelte und Zinssätze können steigen oder fallen. So kann es sein, dass eine bestimmte Zahl von Zahlungsdiensten im monatlichen Entgelt für die Kontoführung enthalten ist. Mehrkosten fallen dann an, wenn diese Zahl überschritten ist. Auch Währungsumrechnungen oder die Verbuchung von Zahlungsdiensten können das Entgelt erhöhen.
Bitte informieren Sie sich zu Einzelheiten beim jeweiligen Kontoanbieter.