Einlagensicherung
Die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme schützen Ihre Ersparnisse, wenn Ihr Kontoanbieter insolvent wird. Die gesetzliche Einlagensicherung sichert Einlagen regelmäßig bis zu 100.000 Euro je Kundin oder Kunde und Institut ab.
Die freiwillige Einlagensicherung ist eine zusätzliche Einlagensicherung und erhöht den Betrag der Einlagensicherung über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus. Kontoanbieter sind dazu nicht verpflichtet.
Allgemeine Hinweise und Erläuterungen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Website der BaFin.