Einlagen-Sicherung

Das Geld auf Ihrem Giro-Konto nennt man auch: Einlagen.
Wenn der Konto-Anbieter insolvent wird:
Dann sichert der Staat Ihre Einlagen ab. 
Das nennt man: gesetzliche Einlagen-Sicherung.
Und zwar mit bis zu 100 Tausend Euro pro Kunde oder Kundin. 

Wenn Sie mehr als 100 Tausend Euro absichern lassen wollen:
Dann können Sie eine freiwillige Einlagen-Sicherung abschließen. 
Konto-Anbieter müssen Ihnen das aber nicht anbieten.

Mehr Infos zur Einlagen-Sicherung finden Sie auf der BaFin-Website:
www.bafin.de/ref/19679212