Basis-Konto nach dem ZKG

Sie können ein Basis-Konto nach dem Zahlungs-Konten-Gesetz eröffnen: 

  • wenn Sie sich legal in der EU aufhalten
  • wenn Sie kein anderes Zahlungs-Konto in Deutschland haben
  • wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben
  • wenn Sie Asylsuchend sind
  • wenn Sie keinen Aufenthalts-Titel haben und nicht abgeschoben werden können 

Mit einem Basis-Konto können Sie:

  • Geld einzahlen
  • Geld abheben
  • per Lastschrift bezahlen
  • Überweisungen machen
  • mit Ihrer Debit-Karte bezahlen.

Aber der Konto-Anbieter entscheidet:
Der Konto-Anbieter muss Ihnen keine Kreditkarte geben.

Er muss Sie das Basis-Konto nicht überziehen lassen.

Mehr Infos zum Basis-Konto finden Sie auf der BaFin-Website:
www.bafin.de/ref/19642674
Hier gibt es auch Infos zu Rechten.
Und zu Gründen: wenn jemand kein Basis-Konto bekommt.