Basis-Konto nach dem ZKG
Sie können ein Basis-Konto nach dem Zahlungs-Konten-Gesetz eröffnen:
- wenn Sie sich legal in der EU aufhalten
- wenn Sie kein anderes Zahlungs-Konto in Deutschland haben
- wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben
- wenn Sie Asylsuchend sind
- wenn Sie keinen Aufenthalts-Titel haben und nicht abgeschoben werden können
Mit einem Basis-Konto können Sie:
- Geld einzahlen
- Geld abheben
- per Lastschrift bezahlen
- Überweisungen machen
- mit Ihrer Debit-Karte bezahlen.
Aber der Konto-Anbieter entscheidet:
Der Konto-Anbieter muss Ihnen keine Kreditkarte geben.
Er muss Sie das Basis-Konto nicht überziehen lassen.
Mehr Infos zum Basis-Konto finden Sie auf der BaFin-Website:
www.bafin.de/ref/19642674
Hier gibt es auch Infos zu Rechten.
Und zu Gründen: wenn jemand kein Basis-Konto bekommt.